Schaumwein und der Betrug mit der Kohlensäure

Veröffentlicht am 29. Januar 2010 in der Rubrik »Allgemein«

Laut EU-Schaumweinverordnung darf Sekt nur Kohlendioxid aus alkoholischer Gärung enthalten, das Zusetzen von Kohlensäure ist verboten. Wird sie dennoch zugesetzt, darf das Produkt nicht mehr Sekt heißen, sondern muss als Perlwein deklariert werden. Soweit das Gesetz. Dieses ist den großen deutschen Sektherstellern jedoch anscheinend völlig schnuppe. Systematisch verstoßen sie gegen die EU-Verordnung, setzen ihren Sekt genannten Massenprodukten ordentlich Kohlensäure zu und erhalten in ihrem rechtswidrigen Treiben sogar noch Rückendeckung aus den für Weinbau zuständigen Länderministerien.

Im Auftrag des ZDF-Magazins Frontal21 untersuchte nun der TÜV Rheinland mehrere Proben. Das erschreckende Ergebnis: Fast alle untersuchten Produkte enthielten exogenes Kohlendioxid, und dies meist in stattlicher Konzentration:

Schwarze Mädchentraube, L31349: 80%
Schloss Munzingen trocken, L09 229 T.0012: 59%
Mumm & Co dry, L90374A 01: 37%
Jules Mumm Dry, L92664C 13: 34%
Rotkäppchen trocken, L92964A 05: 32%
MM Extra, L92804N 36: 29%
Burg Schöneck halbtrocken, L3595T2: 27%
Waldenhoff, Riesling, L3591T2: 25%
Kupferberg gold, rosé, L4928510: 25%
Schloss Wachenheim Grün Cabinet trocken, L33357 13 84 E: 9%

Lediglich in zwei Proben (Freiherr von Schoenaich trocken, L9114 L9238, und Fürst von Metternich, L1833017) fanden die Prüfer keine zugesetzte Kohlensäure.

Unterdessen wies die Lobby der betroffenen Hersteller, der Verband Deutscher Sektkellereien, die erhobenen Vorwürfe zurück, bestätigte jedoch gleichzeit den Rechtsbruch als »unvermeidbar«. Verlogener geht es kaum. Schließlich sind es hierzulande vor allem die familiengeführten Winzerbetriebe, die vormachen, wie es geht, und sich dabei strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten. Im Gegensatz zu den Großbetrieben sitzen ihnen nämlich bei jedem Handgriff die Weinkontrolleure im Nacken. So entstehen einerseits Sekte aus traditioneller Flaschengärung (und ohne exogenes Kohlendioxid), und wo aus Kosten- und Vermarktungsgründen Kohlensäure zugesetzt wird, erfolgt eine korrekte Deklaration als Perlwein.

Letztlich ist es jedoch der Verbraucher, der selbst entscheiden muss, ob er betrogen werden will oder nicht. Denn ein Sekt, der wirklich Sekt ist, hat zwangsläufig seinen Preis.

Aber warum muss es unbedingt immer Sekt sein? Bei meinem letzten Besuch an der Mittelmosel bin ich im Weingut Steilen-Coen in Erden auf einen sehr guten und äußerst sorgfältig gemachten, animierenden Perlwein mit feiner Kohlensäure, RoSecco genannt, gestoßen. Ich habe ihn mit Freude getrunken. Dafür schütte ich jederzeit die lieblos hingerotzten Sektkarikaturen von Mumm, Rotkäppchen & Co. dorthin, wo sie aufgrund ihrer zweifelhaften Machart meines Erachtens hingehören. Nämlich in die Toilettenspülung.

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Bisher 3 Kommentare
  1. Jochen Marx schrieb am 29. Januar 2010 um 10:26 Uhr:

    Lieber Herr Elflein,

    ich habe leider den Bericht nicht gesehen, aber wenn dem so ist, kann ich ich Ihnen nur zustimmen. Es ist schlicht eine Frechheit, was dort passiert. Aber der Preis muss eben stimmen …

    Sie sprachen die vielen familiengeführten Weingüter an, die hervorragenden Winzersekt mit hohem Aufwand herstellen. Für meine Begriffe ist hier jedoch jeder Euro, den man mehr für eine Flasche auf den Tisch legen muss, gerechtfertigt.

    Und jetzt wirklich keine Werbung: Vielleicht kommen sie mal dazu, die Sekte von Hubertus Reis, Briedel, zu probieren. Ich denke, dass ist das, was ein Weinliebhaber suchen sollte. Tolle Sekte, und diesmal echt »preiswert« im wahrsten Sinne des Wortes. Für mich bietet er hervorragende Qualitäten. Es würde mich schon sehr interessieren, was Sie als versierter Genießer auf dem Gebiet des deutschen Weins von seinen Weinen halten.

    Viele Grüße
    Jochen Marx

  2. Johannes Welter schrieb am 29. Januar 2010 um 14:45 Uhr:

    Hallo Herr Elflein,

    Sie wissen ja, dass Perlwein ebenfalls nur endogene Kohlensäure beinhalten darf? Ansonsten muss deklariert werden: »Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure«. Das heißt, Sie müssen schon etwas genauer hinschauen. Glauben Sie wirklich, dass der normale Verbraucher das tut und überhaupt versteht, was da drauf steht? Haben Sie sich mal Gedanken über Champagner gemacht? Hier heißt es »klassische Flaschengärung«, also Méthode champenoise, und trotzdem wird die 0,2-Liter-Flasche transvasiert. Bei diesem Verfahren ist nachweislich der höchste Eintrag exogener Kohlensäure zu finden. Was hat das dann mit dem Preis zu tun, wie Sie oben schreiben?
    Wo wird der Winzersekt hergestellt? Oftmals bei einem Lohnversekter. Und welches Herstellungsverfahren wird angewendet? Oftmals die Transvasierung, da viele Betriebe nicht auf Dégorgierung eingerichtet sind und häufig höhere Lohnherstellkosten verlangt werden, die der Winzer nicht immer bereit ist zu tragen.
    Der Preisunterschied zwischen Perlwein, Schaumwein, Qualitätsschaumwein im Tankgärverfahren und Qualitätsschaumwein im Flaschengärverfahren (transvasiert bzw. dégorgiert) ist durchaus gegeben und auch gerechtfertigt, und hier liegt auch keine Verbrauchertäuschung vor. Werten Sie die Tankgärung ab auf Perlwein, dann fällt die Sektsteuer weg, die Ausstattungen werden noch schöner, die Kapitalbindung der Hersteller wird viel geringer, und somit gibt es eine noch größere Preis-Spreizung hin zur klasssischen Flaschengärung, mit der Folge, dass der Kaufakt noch bewusster und vor allem seltener wird. Das nur mal als Anregung. Es gibt noch viele weitere Punkte.

    Gruß
    Johannes Welter

  3. Werner Elflein schrieb am 31. Januar 2010 um 12:05 Uhr:

    Sehr geehrter Herr Welter,

    Sekt ist doch — auch dank der Toleranz gegenüber suboptimalen Herstellungsverfahren — längst ein Massenprodukt geworden. Daran haben die großen Kellereien entscheidenden Anteil. Ob dies der Qualität förderlich ist, wage ich entschieden zu bezweifeln.

    Was die Kohlensäure betrifft, so ist doch auffällig, dass Ihr Mitbewerber Fürst Metternich — der TÜV Rheinland hat es analytisch nachgewiesen — anscheinend ohne exogene Kohlensäure auskommt. Die von Ihrer Lobby geäußerte Auffassung, exogene Kohlensäure sei quasi unvermeidbar, wird hier ganz offensichtlich durch die Fakten ad absurdum geführt.

    Mit ihrer Verordnung schützt die vielgescholtene EU das Produkt Schaumwein und erteilt damit indirekt auch den von Ihnen erwähnten Herstellungsverfahren eine Absage. Ist es denn so schwer zu verstehen, dass es offenbar der Sinn dieser Verordnung ist, den Konsumenten vor den minderwertigen Pseudo-Schaumweinen zu schützen, die derzeit hierzulande noch in den Supermarktregalen stehen und dem Verbraucher eine de facto nicht vorhandene Qualität suggerieren?

    Dass die EU-Verordnung im Inland unterlaufen wird, ist ein Skandal und sollte meines Erachtens ein juristisches Nachspiel für die Verantwortlichen haben.

    Ob die deutschen Winzerbetrieben selbst versekten oder die Dienste eines Lohnversekters in Anspruch nehmen, sehe ich nicht als zentrale Frage. Denn jeder, der versektet, hat die Möglichkeit, dies ohne den Zusatz von Kohlensäure zu tun.

    Nebenbei: Wie auch beim Wein, wirkt sich die exogene Kohlensäure — ob sie chemisch identisch der endogenen ist oder nicht — extrem nachteilig auf den Geschmack auf. (Deswegen schmeckt etwa der Mumm-Sekt auch so … – sagen wir es deutlich: beschissen.)

    Diesen Fakt unterschlägt Ihre Lobby aber mal eben so locker-lässig. Wenn Sie jedoch einmal in einer (natürlich verdeckten) sensorischen Prüfung die Schaumweine gegen die deutschen Spitzenerzeuger (darunter Raumland, F. B. Schönleber, Wilhelmshof) antreten ließen, würden Sie — da gehe ich jede Wette ein — Ihr Waterloo erleben.

    Viele Grüße nach Wachenheim beziehungsweise Trier
    Werner Elflein

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