Baden und Württemberg 2009: »Aufsäuern« erlaubt

Veröffentlicht am 23. September 2009 in der Rubrik »Meinung«

Jetzt ist es amtlich: Nach 2003 dürfen die Winzer in den südlichen deutschen Anbaugebieten Baden und Württemberg auch den Mosten und Weinen ihres Jahrgangs 2009 Weinsäure zusetzen. Angeblich, weil die Säurewerte in einigen Regionen recht niedrig lägen.

Erinnern wir uns an 2003. Viele der damals mit Weinsäure »verbesserten« Weine schmeckten bereits nach einem Jahr fragil (die Gründe wurden seinerzeit in der öffentlichen Diskussion ausführlich erörtert), während sich weitgehend nur die Winzer über hohe Qualitäten freuen konnten, die in Weinberg und Keller mit und nicht gegen die Natur arbeiteten.

Die Tendenz bei den Verantwortlichen in den Weinbauministerien erscheint klar: Die Hemmschwelle, so manch ungewollte Ausprägung eines Jahrgangs durch Aushöhlung der regulären Gesetzgebung mit Hilfe nicht zwingend notwendiger Sondergenehmigungen zu beseitigen, wird offenbar zunehmend geringer. Und in einigen Jahren wird man sich zweifellos auf diese früher erteilten Genehmigungen berufen, um das Weingesetz im Sinne derer zu ändern, die am Verkauf diverer »Hilfsmittelchen« für den von den Folgen des Klimawandels gebeutelten Winzer ihren Reibach machen.

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Bisher 4 Kommentare
  1. Patrick Johner schrieb am 24. September 2009 um 11:11 Uhr:

    Tja, manchmal sollte Baden in die Weinbauzone C1a aufgenommen werden. Doch manchmal benötigen einige Produzenten die Regelungen der Weinbauzone A. Es ist ein großes Problem, die Vielfalt der Quantitäts- und Weinphilosophien unter einen Hut zu bringen.

    Der dritte Absatz ist — finde ich — doch sehr, sehr kompliziert formuliert worden. Ist jetzt zum Beispiel Weinsäure ein »Hilfsmittelchen«? Welche Vor- und Nachteile hat nun streng wissenschaftlich gesehen die »Aufsäuerung«? Fragen über Fragen …

    Herzliche Grüße aus dem sonnigem Kaiserstuhl
    Patrick

  2. Werner Elflein schrieb am 24. September 2009 um 16:17 Uhr:

    Lieber Patrick,

    je nach Einzelfall kann von mir aus gerne über den Sinn und Zweck und die Vor- und Nachteile eines Zusatzes von Weinsäure diskutiert werden. Aber es ist in meinen Augen nicht hilfreich, diese zu recht sehr umstrittene Maßnahme den Winzern eines ganzen Bundeslandes zu erlauben, nur weil vereinzelt in einigen Landstrichen extrem geringe Säurewerte gemessen wurden.

    Natürlich muss den Betroffenen (aber bitte auch nur denen!) notfalls möglichst unbürokratisch mit gezielten Sondergenehmigungen geholfen werden. Die »Lex 2009« schießt in ihrer bestehenden Form aber völlig über das Ziel hinaus.

    Würde man die Sondergenehmigungen auf einzelne Betriebe oder Landstriche beschränken, müssen wir auch nicht über die akademische Frage diskutieren, zu welcher Weinbauzone Baden künftig zählen soll. Im Übrigen macht eine derart pauschale Regelung für ganz Baden in meinen Augen ohnehin wenig Sinn. Was für die Ortenau oder die Badische Bergstraße gilt, muss für den Kaiserstuhl oder das Markgräflerland noch lange nicht gelten.

    Viele Grüße
    Werner

  3. Dirk Würtz schrieb am 25. September 2009 um 18:48 Uhr:

    Hier in Rheinland Pfalz, zumindest bei uns in Rheinhessen, ist es jetzt auch erlaubt. Die Säuren sind in der Tat niedrig, teilweise zumindest. Der Knackpunkt ist in diesem Jahr wohl aber der pH-Wert. Wie auch immer, jeder wie er will …

  4. Schreiberswein | Die Lese im Markgräflerland kommt in Schwung schrieb am 28. September 2009 um 19:53 Uhr:

    [...] Die weiterhin gute Wetterprognose, die kühle Nächte und sonnige Tage verheisst, lassen jetzt schon auf den dritten guten Jahrgang in Folge schließen. Wermutstropfen ist die bei einigen Sorten und Lagen niedrige Säure. Diese hat sich aufgrund des frühen Austriebs der Reben im Frühjahr und des durchgehend warmen, seit Anfang August sehr trockenen Sommers stark abgebaut. Aus diesem Grund gibt es erstmals seit dem Jahr 2003 in Baden-Württemberg wieder die Ausnahmegenehmigung, Weinsäure zuzusetzen. Dieses Verfahren ist allerdings umstritten. [...]

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